Ausländerrecht - Migrationsrecht

Ausländer-/ Migrationsrecht

Das Migrationsrecht regelt im Wesentlichen die Einreise und den Aufenthalt in der Bundesrepublik.
Die höchste historische Bedeutung hat dabei das Asyl (abgeleitet vom griechischen Wort für „unverletzt“ , „unverletzlich“). Das Recht auf Asyl kennt man seit der Antike und es ist eine wertvolle Errungenschaft, die schutzbedürftigen Menschen als Verfassungsrecht zusteht. Hier steht oft von behördlicher Seite das Schutzbedürfnis, aber auch die Reisewege stehen in Frage. Sollte das Asylrecht verweigert werden, kann es gleichwohl Möglichkeiten für Ihren Aufenthalt in Deutschland geben.

Neben dem Asylrecht regeln weitere Gesetze und Verordnungen auch den Zuzug und Aufenthalt, die Möglichkeit der Erwerbstätigkeit, des Familiennachzugs und die Integration von Ausländern.
Die Politik wünscht sich vermehrt eine Zuwanderung von Ausländern nach Deutschland zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Der so genannter Fachkräftezuzug ist Tagespolitik. Aber auch der Aufenthalt zur Berufsausbildung oder zum Studium sind neben vielen anderen Vorschriften Regelungsgegenstand.

In Deutschland besteht auch die Möglichkeit des Erwerbs der deutschen Staatsbürgerschaft, die allerdings nicht ohne Weiteres zu erreichen ist.
Den gesamten Bereich des Migrationsrechts bearbeitet Herr Rechtsanwalt Thomas Düber seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit und verfügt deshalb über viel Erfahrung, auch im Umgang mit Behörden und Gerichten.

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