Erbrecht und Vermögensnachfolge
Das Erbrecht und die Vermögensnachfolge haben in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Nach offiziellen Angaben werden deutschlandweit Vermögen in einer Größenordnung von jährlich ca. 300 Milliarden EUR übertragen.
Bei einer nicht ausreichenden oder ungeplanten Vermögensnachfolgen besteht die Gefahr, dass es zu langwierigem Streit teilweise sogar zu Vermögensverlusten kommt. Dies sowohl bei einer Vermögensübertragung unter Lebenden als auch im Todesfall. Auswirkungen dieser Streitigkeiten können entweder in der ungewollten Zerschlagung von Vermögen oder in der Verpflichtung zur Zahlung von hohen Erbschafts- und Schenkungssteuern bestehen.
Trotz dieses Wissens lassen sich zu wenige Menschen in ausreichendem Maße und unter Hinzuziehung erfahrener Experten beraten.
Unsere Angebote und Lösungsmöglichkeiten für SIE
So können wir gewährleisten, dass Ihre individuellen Wünsche zur Umsetzung kommen, ohne dass Sie sich in ein vorgefertigtes Schema einfügen müssen, in welchem Ihre Vorstellungen nicht zum Tragen kommen.
Zu unserem Angebot gehört unter anderem:
- Testamentsgestaltung
- Nachfolgeplanung
- Pflichtteilsrecht
- Teilung der Erbschaft/ Erbauseinandersetzung
- Vorbereitung und Gestaltung von Übergabeverträgen
- Testamentsvollstreckung
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
- Beratung im Erbschaftssteuerrecht
Ihr Anwalt für Erbrecht
Sven Bromba
Wir sind für Sie da!
Adresse
Saynstraße 8
57610 Altenkirchen