Verwaltungsrecht

Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht regelt das Recht vorwiegend im Verhältnis Staat zu Bürger. Diese Rechtsbeziehung ist in doch sehr vielen Fällen durch einen anordnenden Charakter geprägt und wird zumeist in Bescheiden, so genannten Verwaltungsakten, dem Bürger gegenüber durchgesetzt, teilweise mit angedrohten Zwangsmitteln.

Sei es das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht, sei es das Baurecht, das Versammlungsgesetz oder das Recht der kommunalen Abgaben. Aber auch das Gaststätten- und Gewerberecht gehören zur täglichen Arbeit. In den Zeiten des notwendigen Umweltschutzes haben auch Immissionsschutzvorschriften und Abfallrecht hohe Bedeutung.

Die Rechtsanwälte Düber und Prof. Dr. iur. Dirk Simon können hier für Sie aktiv werden; beide sind seit langer Zeit mit diesen Themen beschäftigt. Herr Prof. Simon absolvierte mit Erfolg auch den Fachanwaltslehrgang Verwaltungsrecht.

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