Mandanten

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Wir Sind Rechtsanwälte!
Sie haben das Recht auf einen frei gewählten Anwalt, zu dem Sie Vertrauen haben, der wirtschaftlich, aber auch persönlich unabhängig ist, der sich um Ihre rechtlichen Belange kompetent und engagiert kümmert. Die Tätigkeit des Rechtsanwalts ist gesetzlich umschrieben. Wir sind ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Wir üben einen freien Beruf aus. Unsere Tätigkeit ist kein Gewerbe.

Die Tätigkeit der Rechtsanwälte steht „in enger Verbindung mit der Verwirklichung des Rechts als der höchsten Aufgabe des Staates. Darum kann ihre Tätigkeit nicht bloß auf Angebot und Nachfrage beruhen. Der Advokat kann, soll und will nicht jede Sache übernehmen, nicht jede Arbeit nach Bestellung ausführen. Er ist und bleibt ein Diener des Rechts, und dieser Dienst für eine höhere Idee legt ihm Vorbedingungen und Beschränkungen auf, die der fungiblen Arbeit fremd sind. Der Gelderwerb kann der Advokatur niemals Selbstzweck sein.“ – so Rudolf von Gneist in seiner 1867 erschienenen Streitschrift für die ‚Freie Advokatur’.

Datenschutz

Zu einer solchen Tätigkeit gehört für uns selbstverständlich Sensibilität im Umgang mit Daten. Daten, Dateien und Unterlagen, die Mandanten mit dem Anwalt austauschen, sind hochsensibel und streng vertraulich -und so werden sie behandelt. Zu dem Umgang mit diesen Daten lesen sie bitte unsere Hinweise, wie wir mit ihren Daten umgehen, wie wir sie verwenden und wie wir sie versenden.

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Hinweise zur Datenverarbeitung

Vollmachten

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Prozessvollmacht

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Herr Düber Strafprozessvollmacht

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Herr Prof. Dr. Simon Strafprozessvollmacht

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Herr Bromba Strafprozessvollmacht

Kostenhinweis

Unsere Arbeit muss transparent sein und ist es auch, denn es geht um ihre Sache. Diese Transparenz muss auch hinsichtlich der Kosten unserer Tätigkeit bestehen. Unsere Tätigkeit ist gesetzlich geregelt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Durch die Tätigkeit des Rechtsanwalts entstehen Gebühren, welche der Rechtsanwalt mit ihnen bei Mandatsbeginn bespricht; diese sind je nach Rechtsgebiet unterschiedlich, aber nachvollziehbar.
Das Thema ist leider zu komplex, um alle Fragen zu beantworten. Ihr Rechtsanwalt wird die Vergütungsfrage mit Ihnen gemeinsam frühzeitig nachvollziehbar und transparent besprechen.
Falls Sie sich noch umfangreichere Informationen zur Vergütung von Rechtsanwälten einholen wollen, steht Ihnen dieser Link auf der Webseite der Bundesrechtsanwaltskammer zur Verfügung.
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Bundesrechtsanwaltskammer

Wir weisen aber darauf hin, dass der Rechtsanwalt, sollte für Sie eine Rechtsschutzversicherung nicht bestehen oder Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe nicht beansprucht werden können, gesetzlich berechtigt ist, einen Vorschuss auf seine Tätigkeit zu beanspruchen.
Hinweise zur Beantragung von Prozess- und Verfahrenskostenhilfe und die entsprechenden, von Ihnen auszufüllenden Formulare finden Sie hier.
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Hinweisblatt Prozess-/ Verfahrenskostenhilfe

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Prozess-/ Verfahrenskostenhilfe

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Beratungshilfe Formular

Wenn Sie bei der Ausfüllung der PKH- oder VKH-Formulare Hilfe benötigen, sprechen Sie uns gerne an. Wir kümmern uns darum mit Ihnen.

Die Vergütung der Tätigkeit ist gesetzlich geregelt und hängt zunächst grundsätzlich von dem zu bearbeitenden Rechtsgebiet ab. Die Höhe der Vergütung richtet sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder -in geeigneten und zu besprechenden Fällen- oder wird in einer Vergütungsvereinbarung zwischen Mandant und Anwalt festgelegt. Das Thema ist leider zu komplex, um alle Fragen zu beantworten. Ihr Rechtsanwalt wird die Vergütungsfrage mit Ihnen gemeinsam frühzeitig nachvollziehbar und transparent besprechen.
Falls Sie sich noch umfangreichere Informationen zur Vergütung von Rechtsanwälten einholen wollen, steht Ihnen dieser Link auf der Webseite der Bundesrechtsanwaltskammer zur Verfügung.

Wir sind für Sie da!

Kontakt:

Telefon: +49 2681-983 728 - 0

Telefax: +49 26 81 983 72 - 81

E-Mail: kanzlei@dsdrecht.de

Adresse

Saynstraße 8
57610 Altenkirchen

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