Medizinrecht
Patienten, die unter den Folgen leiden, haben einen Anspruch auf Schmerzensgeld und auf den Ersatz anderer erlittener Schäden. Zu diesem Recht zu gelangen, ist ein langer und beschwerlicher Weg, den der Patient gehen muss, zusätzlich zu der Arbeit bei der Bewältigung körperlicher und auch psychischer Folgen. Hierbei fehlt es häufig an Informationen und Hilfsangeboten.
Ein kompetenter Rechtsbeistand ist auf dem Weg von einer ersten Einschätzung des Falls über eine Begutachtung bis hin zum prozessualen Verfahren unverzichtbar.
Der Tätigkeitsschwerpunkt umfasst dabei nicht nur die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen, sondern auch die rechtlichen Aspekte der Schadensregulierung durch die Versicherungen der Behandler oder Behandlungsinstitutionen und die Seite der strafrechtlichen Verantwortung für Behandlungsfehler.
Gleichzeitig ist die Arbeit auf dem Gebiet des Medizinrechts auch stark mit der Stärkung von Patientenrechten verknüpft, denn wenn bei allen staatlichen Sparmaßnahmen die Gesundheitsfürsorge auf der Strecke bleibt, kann vielleicht Verständnis für die, teils grotesken, Arbeitsbedingungen von Medizinern und Medizinerinnen gefunden werden, aber kein Ersatz in Geld den Verlust der Lebensqualität wieder ausgleichen.
Auf Ihrem Weg kann ich Sie unterstützen. Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Anwalt für Medizinrecht
Prof. Dr. iur. Dirk Simon
Wir sind für Sie da!
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