Mietrecht
Durch stetige Änderung der Gesetzeslage sowie eine stetige Weiterentwicklung in der Rechtsprechung hat sich das Mietrecht in den Bereichen der Wohnraum-, als auch der Geschäftsraummiete zu einem komplexen Themengebiet entwickelt.
Unsere Kanzlei vertritt sowohl Mieter, als auch Vermieter, so dass es zu einer umfassenden Interessenvertretung auch in diesem Rechtsgebiet kommt.
Unsere Angebote und Lösungsmöglichkeiten für SIE
- Beratung bei der Durchführung und Verlängerung sowie der einvernehmlichen Beendigung von Verträgen
- Durchsetzung von Mieterhöhungen oder Mietminderungen
- Geltendmachung rückständiger Mietzahlungen
- Erstellung und Prüfung von Betriebskosten- und Kautionsabrechnungen
- Kündigungen
- Räumungsklagen sowohl auf Vermieter- als auch auf Mieterseite
- Abmahnungen
- Fragen und Handlungsmöglichkeiten bei Renovierungen, Schönheitsreparaturen und Mängeln
Ihre Anwalt für Mietrecht
Sven Bromba
Rechtsanwalt
Wir sind für Sie da!
Adresse
Saynstraße 8
57610 Altenkirchen