Familienrecht

Familienrecht

Art. 6 des Grundgesetzes stellt die Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Dem Verfassungsgeber war es wichtig, dies zu erklären. Im europäischen Kulturraum wird die Ehe traditionell als dauerhafte Verbindung angesehen, die zunächst nur Mann und Frau eingehen konnten. Die aufgeklärte Gesellschaft hat diese Verfassungsgarantie glücklicherweise erweitert.

Ehe und Familie benötigen nicht nur Liebe und Vertrauen, sondern auch Gestaltung, manchmal vernünftiger Weise rechtlicher Gestaltung, die sich bei Lebensgemeinschaften anderer Art anders darstellen kann.

Bei der rechtlichen Gestaltung, etwa durch Eheverträge, Güterrechtsverträge und auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften können wir mit Umsicht und großer Berufserfahrung helfen. Denn klare vertragliche Regelungen vermeiden Streit und bieten Sicherheit.

Wenn das ideale Konzept einer dauerhaften Ehe -„bis dass der Tod uns scheidet“- eben nicht sein sollte, können wir Sie beraten und vertreten in dem schwer selbst zu durchdringenden Bereich des:

  • Unterhaltsrechts
  • Kindschaftsrechts (elterliche Sorge und Umgangsrecht)
  • Zugewinnausgleichs
  • Hausratsteilung
  • und vielem mehr, das es zu beachten gilt

Es erscheint gerade in diesem Bereich sehr wichtig, dass, wenn eine Gesprächsebene möglich ist, eine umsichtige einvernehmliche Regelung angestrebt werden sollte, gerade damit Ihr Streit nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird. Wir beraten Sie mit Sicht auf das Erreichbare.

Unsere Fachanwältinnen für Familienrecht stehen Ihnen in allen familienrechtlichen Angelegenheiten zur Seite und übernehmen Ihre Interessenvertretung vor Gericht. Aber auch für Ansprüche nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind wir für Sie da.

Ihre Anwälte für Familienrecht

Sylka Düber

Sylka Düber

Rechtsanwältin

Corbinian Weber

Corbinian Weber

Rechtsanwalt

Katharina Hellwig

B. Katharina Hellwig

Fachanwältin

Rita Crynen

Rita Crynen

Rechtsanwältin

Wir sind für Sie da!

Kontakt:

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