Jagdrecht - Waffenrecht

Jagd- und Waffenrecht

Die Jagd prägte seit jeher die Geschichte des Menschen. In Deutschland stellt die Jagd für die meisten Jagdausübungsberechtigten „nur“ eine Freizeitbeschäftigung dar. Damals wie heute ist die Jagd aber Anstoß von erbitterten Streitfällen. Die hauptsächlichen Streitthemen bilden dabei Konflikte der Revierpächter oder Reviernachbarn untereinander, das Rechtsverhältnis zu Behörden, „Tierrechtlern“, Reviernachbarn und Pächtern oder Verpächtern. Das Bundesjagdgesetz regelt tatsächlich nur einen sehr kleinen Ausschnitt des weiten Feldes jagdrechtlicher Probleme. Daneben haben alle 16 Bundesländer von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich zusätzlich eigene Landesjagdgesetze zu geben, die neben einer zahlreichen Anzahl von Verordnungen zu einer rechtlichen Undurchsichtigkeit beitragen.

Mit dem Thema Jagdrecht eng verbunden und untrennbar ist das Waffenrecht. Das deutsche Waffenrecht ist eines der striktesten der Welt und regelt neben der Jägerschaft den legalen Waffenbesitz unter Andrem von Sportschützen. Insbesondere aufgrund aktueller Ereignisse wie Amokläufe ist auch hier Konfliktpotential insbesondere gegenüber Behörden unausweichlich.

Gerne erörtern wir ihre Fragen und Probleme aufgrund der Komplexität des Rechtsgebietes mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch.

Ihr Anwalt für Jagd- und Waffenrecht

Sven Bromba

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