Verkehrsrecht

Verkehrszivilrecht

Immer wieder zeigt sich, dass viele Unfallgeschädigte, gerade bei „Blechschäden“, es aus Kostengründen scheuen, anwaltlichen Rat und Unterstützung in Anspruch zu nehmen und sich zunächst selbst mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und/oder dem Unfallgegner auseinandersetzen. Erst wenn Sie an einer für Sie aussichtslosen Situation angekommen sind, nehmen Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch.

Die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist für den Geschädigten, der kein Verschulden an dem Unfall trägt, in der Regel nicht mit Anwaltskosten verbunden, denn diese trägt dann die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Und, sollten Sie ein Mitverschulden an dem Unfall haben, so ist das Kostenrisiko noch immer geringer. Hierüber klären wir Sie natürlich zu jeder Zeit auf.

Es ist schon deshalb dringend anzuraten, einen Anwalt einzuschalten. Zum einen ist so sichergestellt, dass sämtliche dem Unfallgeschädigten zustehende Positionen auch geltend gemacht werden, auch diejenigen, von denen ein juristischer Laie i.d.R keine Kenntnis hat. Zum anderen fallen die entstehenden Rechtsanwaltskosten der gegnerischen Versicherung bzw. dem Unfallgegner als Teil des dem Geschädigten entstandenen Schadens zur Last.

Unsere Angebote und Lösungsmöglichkeiten für SIE

  • Sofortige telefonische Erreichbarkeit und zeitnaher Termin bei unseren erfahrenen Anwälten
  • Kontaktvermittlung zu erfahrenen Schadenssachverständigen
  • Sofortige Geltendmachung Ihres Schadens, Kontaktaufnahme mit der Versicherung (Schaden- und Flottenmanagement)
  • Schnelle Realisierung Ihres Schadensbetrages nach Gutachten oder nach Kostenvoranschlag
  • Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld
  • Verteidigung im Straf- und Bußgeldverfahren, umfassende dienstleistungs- und interessenorientierte Betreuung
  • Nebenklagevertretung für Verletzte eines Unfallereignisses

Auch eine Vertretung außerhalb des OLG Bezirks Koblenz, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, wird im Interesse unserer Mandanten gewährleistet.

Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsstrafrecht umfasst das Ordnungswidrigkeitenrecht, aber auch das Verstöße, die im Strafgesetzbuch geregelt sind. Oft haben Sie es mit dem Vorwurf von Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandverstößen oder Rotlichtverstößen zu tun. Daneben bestehen aber auch Beschuldigungen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahrten unter Drogen- oder Alkoholeinfluss, Körperverletzung, Nötigung und Unfallflucht. Auch Beleidigungen im Straßenverkehr können vorkommen. Derzeit ein großes Thema sind auch so genannte illegale Autorennen. Sowie Gefährdung des Straßenverkehrs, wobei damit noch nicht alle Delikte benannt sind.

Nach unserer langjährigen Erfahrung ist wenig mit Milde und Verständnis bei Gerichten für die Situation des Beschuldigten in solchen Delikten zu rechnen, da der Straßenverkehr als gefährlich eingestuft wird.

Die Palette der staatlichen Reaktion reicht von Bußgeldern und Geld- und Freiheitsstrafen bis hin zu Fahrverboten und Entzug der Fahrerlaubnis ggf. mit folgender MPU.

Hier kann nur eine frühzeitige, wachsame und erfahrene Rechtsberatung und Verteidigung helfen, Schaden für Sie zu vermeiden oder wenigstens zu begrenzen.

In der MPU-Vorbereitung arbeiten wir mit einer erfahrenen Psychologin zusammen, die Sie insbesondere auf die psychologische Untersuchung vorbereiten kann.

Ihre Anwälte für Verkehrsrecht

Dirk Simon

Prof. Dr. iur. Dirk Simon

Rechtsanwalt

Sven Bromba

Sven Bromba

Rechtsanwalt

Wir sind für Sie da!

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Telefax: +49 26 81 983 72 - 81

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