Wirtschaftsstrafrecht
Herr Prof. Dr. iur. Dirk Simon bearbeitet dieses umfangreiche Thema seit mehr als 15 Jahren, sei es in der Beratung, sei es in der Verteidigung gegenüber Ermittlungsbehörden und Gerichten. Seine bundesweite ausgeprägte Vortragstätigkeit hat ebenfalls dieses strafrechtliche Sondergebiet zum Gegenstand.
Steuerstrafrecht
Steuerstrafrecht beschäftigt sich nicht mit der Veranlagung und den von Ihnen zu zahlenden Abgaben, sondern mit den Fällen, in denen die Finanzbehörde Ihnen vorwirft, nicht „steuerehrlich“ gewesen zu sein. An diesem Punkt ist Verteidigung, die auch einen guten Blick auf das Steuerrecht und für das Machbare hat, sehr wichtig; denn es können neben Vermögensverlusten auch Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen drohen.
Auch bereits vor der Entdeckung eines Steuervergehens durch die Finanzbehörden, etwa noch vor der Anordnung einer befürchteten Betriebsprüfung, besteht dringender Handlungsbedarf. So kann eine rechtzeitige und ordnungsgemäß bearbeitete Selbstanzeige Ihnen viel ersparen. Herr Prof. Simon leistet Ihnen, gerne in Kooperation mit Ihrem Steuerberater, aber auch gemeinsam mit unserem kooperierenden Steuerberater Unterstützung bei
- Betriebsprüfungen einschließlich Abschlussbesprechung
- Kommunikation mit den Finanzbehörden
- wirksamen Selbstanzeigen
- Beistand bei Durchsuchung von Betrieb und Haus
- Vertretung bei arrestiertem Vermögen
- Hilfe beim Vorwurf eines Umsatzsteuerkarussells
- Vereinbarung einer Kommunikationsstrategie
- Haftbeschwerde
Ihr Anwalt für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Prof. Dr. iur. Dirk Simon
Wir sind für Sie da!
Adresse
Saynstraße 8
57610 Altenkirchen