Strafrecht

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Der Kontakt mit Ermittlungsbehörden, also der Polizei, der Staatsanwaltschaft, der Steuerfahndung oder dem Zollkriminalamt, gehört zu den schlimmsten Erlebnissen, die Menschen widerfahren können. Sie sehen sich unvermittelt der „Staatsmacht“ ausgeliefert, wie es Josef K. in Franz Kafkas „Der Prozess“ erging:

„Jemand mußte Josef K. verleumdet haben, denn ohne dass er etwas Böses getan hätte, wurde er eines Morgens verhaftet“.

In einer solchen plötzlichen und unerwarteten Situation kennen Sie Ihre Rechte nicht oder Sie können Sie gerade nicht „abrufen“; vielleicht haben Sie auch Angst vor den uniformierten Kräften, steht doch der Staat mit allem, was er zu bieten hat, vor Ihnen, und Sie sind allein!

Nicht mit uns: ob Sie unschuldig oder schuldig sind: Sie haben verfassungsmäßige und prozessuale Rechte, die wahrgenommen werden müssen, und das zu jeder Zeit, und deshalb bieten wir Ihnen eine 24stündige Notrufnummer über das gesamte Jahr; es wird jemand für Sie da sein, wenn Sie ihn rufen.

Denn nichts ist schlimmer als unbedachte Äußerungen, mit denen Sie später konfrontiert werden, sei es bei einer Verhaftung, sei es bei einer Durchsuchung oder einer Vernehmung. Deshalb gilt -und das bei allen ernsthaften Verteidigern: kooperieren, nicht randalieren, aber konsequent schweigen. Ihr Verteidiger hilft. Ob es ratsam ist, Angaben zu machen, werden Sie nur nach rechtlich kompetenter und erfahrener Verteidigung wissen.

Wir bieten Ihnen diese Hilfe

In sämtlichen Bereichen des Strafrechts, nehmen Sie sie um Ihrer Rechte Willen in Anspruch. Denn, wie der bekannte Gerichtsreporter Gerhard Mauz einmal schrieb:

„Deutschland, eines der reichsten Länder der Welt, leistet sich ein System der Urteilsfindung, das dem des 19.Jahrhunderts entspricht. Wer sich selbst diesem System ausliefert und sich ohne Beistand darauf verlässt, es werde schon gutgehen, der ist oftmals verlassen.“

Anders als bei Kafkas Prozess werden Sie allerdings schnell erfahren, was Ihnen vorgeworfen wird. Und spätestens jetzt ist es an der Zeit, einen Verteidiger zu beauftragen, der die Ermittlungsakte, die Sie selbst ja nicht zur Einsicht bekommen, mit Ihnen bespricht und Sie berät, wie weiter zu verfahren ist.

Ihre Fachanwälte für Strafrecht

Thomas Düber

Thomas Düber

Fachanwalt

Dirk Simon

Prof. Dr. iur. Dirk Simon

Fachanwalt
Sven Bromba

Sven Bromba

Fachanwalt

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