Insolvenzrecht
Bereits bei ersten Anzeichen finanzieller Schwierigkeiten ist eine frühzeitige rechtliche Beratung von großer Bedeutung. Durch eine sorgfältige Prüfung der wirtschaftlichen und rechtlichen Situation können Risiken erkannt, Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt und weitreichende Nachteile vermieden werden. Auch Geschäftsführer und Vorstände sind verpflichtet, insolvenzrechtliche Vorgaben zu beachten, um persönliche Haftungsrisiken auszuschließen.
Wir beraten und vertreten Schuldner, Gläubiger sowie Geschäftsführer in allen wesentlichen Fragen des Insolvenzrechts. Dazu gehören unter anderem die Vorbereitung und Begleitung von Insolvenzverfahren, die Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen sowie die Prüfung insolvenzrechtlicher Haftungsfragen.
Wir stehen Ihnen sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren zur Seite und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine rechtlich fundierte und wirtschaftlich sinnvolle Lösung für Ihre individuelle Situation.
Ihr Anwalt für Insolvenzrecht
Michael Adams
Rechtsanwalt
freier Mitarbeiter
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